Ablauf des dreistufigen Wahlverfahrens 2023

1. STUFE: Einreichung und Vorauswahl

Berechtigt zur Einreichung für den Deutschen Filmpreis 2023 sind Produzent:innen und Verleiher:innen von deutschen Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen, die zwischen dem 03.03.2022 und dem 25.05.2023 eine reguläre kommerzielle Auswertung im Kino hatten oder haben werden.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme können in den Richtlinien nachgelesen werden.

Der Einreichschluss für den Deutschen Filmpreis 2023 ist Donnerstag, der 13. Oktober 2022.

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie wählen drei Auswahlkommissionen: Spielfilm, Kinderfilm und Dokumentarfilm. Anfang November 2022 gibt die Deutsche Filmakademie die Besetzung dieser Kommissionen bekannt.

Die Kommissionen treffen ihre Entscheidungen nach gemeinsamer Sichtung der Filme auf der großen Leinwand.

Die Vorauswahl wird am 16. Januar 2023 bekanntgegeben.

2. STUFE: Wahl der Nominierungen

Alle vorausgewählten Filme werden von den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie im Januar / Februar / März 2023 gesichtet. Die Mitglieder der einzelnen Sektionen bestimmen die Nominierungen ihrer jeweiligen Bereiche. (Beispiel: Die Sektion Kamera/Bildgestaltung entscheidet über die Nominierungen in der Preiskategorie Bestes Kamera/Bildgestaltung.)

Bei allen Preiskategorien für die Einzelleistungen werden jeweils drei Nominierungen gewählt.

In der Kategorie Bester Spielfilm werden sechs Nominierungen gewählt.

In der Kategorie Bester Kinderfilm werden zwei Nominierungen gewählt.

In der Kategorie Bester Dokumentarfilm werden drei Nominierungen gewählt.

Die Nominierungen in den Filmkategorien (Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilm) sind mit einer Nominierungsprämie verbunden. Nominierte Einzelleistungen sind dagegen undotiert.

Die Wahl der Nominierungen ist geheim und erfolgt unter notarieller Aufsicht.

Die Nominierungen werden am 24. März 2023 bekannt gegeben.

3. STUFE: Wahl der Preisträger:innen

Die Mitglieder der Deutschen Filmakademie stimmen unter allen Nominierungen für alle Preiskategorien in einer geheimen und schriftlichen Wahl ab. Der/Die Notar:in hat das Ergebnis bis zum Tag der Verleihung vertraulich zu verwahren. Die Vergabe der Preise durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien findet am 12. Mai 2023 in Berlin statt.

Ehrenpreise

Der oder die Ehrenpreisträger:in des Deutschen Filmpreises wird durch eine zehnköpfige Kommission gewählt, die nicht nur aus Mitgliedern der Deutschen Filmakademie zusammengesetzt sein wird. In diese Kommission lädt der Vorstand auch Persönlichkeiten aus dem Kreis seiner Freunde und Fördermitglieder ein.

Bernd Eichinger Preis

Der Bernd Eichinger Preis zeichnet Einzelpersonen aus, die durch künstlerische Leidenschaft, Gemeinschaftssinn, Originalität und Durchsetzungsvermögen einen maßgeblichen Beitrag zur Kinokultur leisten. Dieser Preis kann, muss aber nicht jedes Jahr verliehen werden.

Besucherstärkster Film

Die Lola für den besucherstärksten Film geht an Regie und Produktion des erfolgreichsten deutschen Kinofilms an der Kinokasse.