Details zur Einreichung

Die kompletten Teilnahmebedingungen entnehmen Sie den Richtlinien.

Einreichgebühr & Online-Sichtungsplattform

Für das Bereitstellen des eingereichten Films auf der Online-Sichtungsplattform der Deutschen Filmakademie haben die Produktionsfirma und/oder Verleih eine Einreichgebühr von € 500,- pro eingereichtem Film zu entrichten. Sobald Ihre Einreichung bei uns eingegangen und die Zulassungskriterien geprüft wurden, erhalten die Einreicher eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Bei einem Rückzug des Films vom Auswahlverfahren wird die Gebühr nicht erstattet. Darüberhinaus erhalten die Einreicher einen Upload-Link, um den Film auf die Sichtungsplattform zu laden — bitte beachten Sie die Technischen Anforderungen (PDF) für den Upload.

Kategorie

Der Kinofilm kann für die Kategorien Spielfilm, Dokumentarfilm oder Kinderfilm angemeldet werden. Die Festlegung auf eine Kategorie wird von dem/r Produzent:in selbst vorgenommen. Wenn Sie einen Kinderfilm anmelden möchten, beachten Sie zusätzlich bitte die Anlage 1 Ziff. 1.2 der Richtlinien.

Teilnahmefrist

Die Einreichfrist für das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis 2025 endet am 19. September 2024 um 23:59 Uhr. Eine ordnungsgemäße Einreichung ist erst erfolgt, wenn das Anmeldeformular fristgerecht und unterschrieben per E-Mail an reddan@deutsche-filmakademie.de eingegangen ist. Die Einreichung soll eingescannt per E-Mail übermittelt werden.

Kinostart

Zum Auswahlverfahren 2025 können alle deutschen Spiel-, Dokumentar- und Kinderfilme gemeldet werden, die einen deutschen Kinostart zwischen dem 7. Dezember 2023 und 8. Mai 2025 hatten bzw. haben werden und die nicht bereits in vergangenen Jahren am Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis teilgenommen haben. Spiel- und Kinderfilme müssen in der Regel mit mindestens 5 Kopien gestartet sein. Dokumentarfilme müssen bis zum letztmöglichen Starttermin 35 Tageseinsätze im regulären Spielbetrieb nachweisen können.

Angaben zu Stab und Besetzung

Alle Angaben müssen vollständig ausgefüllt werden, denn nur wer hier genannt wird, kann nominiert werden oder später einen Preis entgegen nehmen. Die Anzahl der Personen, die gemeldet werden können, ist begrenzt. Wenn mehr Personen, als pro Gewerk möglich, genannt werden sollen, wenden Sie sich an: reddan@deutsche-filmakademie.de.

Zulassungsvorraussetzungen

Eine Auflistung der Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren findet sich in den Richtlinien Anlage 1 Ziffer 1.1 bis 1.6.

Alle Deadlines und TO-DOs für die Einreichung sind auf unserer Checklist zusammengefasst, welche hier zum Download bereit steht.